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thomas.deparade

Lockerungen ab kommender Woche

Unterzeile: 
Quellen mdr.de / Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte / Robert-Koch-Institut
Zusammenfassung: 

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Sachsen-Anhalt ist leicht rückläufig. Auf dieser Basis hat die Landesregierung zahlreiche Lockerungen in Aussicht gestellt

Bilder: 
Bild: 

Neue Eindämmungsverordnung für Sachsen-Anhalt

Wann könnte in Halle gelockert werden?

Wann wird verschärft?

Wie lange gilt die Bundesnotbremse?

Welche Corona-Tests werden anerkannt?

 

NEUE EINDÄMMUNGSVERORDNUNG FÜR SACHSEN-ANHALT

Ab kommender Woche wird es in Sachsen-Anhalt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 im jeweiligen Landkreis deutliche Lockerungen geben. Das hat Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) angekündigt. Demnach plant die Landesregierung ab Montag eine neue Eindämmungsverordnung, nach der viele Lockerungen im Freien, in der Gastronomie, im Tourismus und in der Kultur wieder möglich sein werden. Für Veranstaltungen im Innenbereich soll es neue Modellversuche geben. Bedingung für eine Öffnung in den Landkreisen sei jedoch, dass die Inzidenz in den jeweiligen Städten und Kreisen unter 100 liegt.

Lockerungen:

  • Café, Biergarten, Gaststätte – das darf im Außenbereich wieder öffnen.
  • Selbst Schwimmbäder in den Außenanlagen, sofern da die Vorbereitungen überhaupt soweit sind, dürften öffnen.
  • Auch autarker Tourismus – Wohnmobil, Ferienwohnungen, solche Angebote sind gemeint – wird möglich.
  • Weitere Lockerungen für den Sport im Freien. Dazu soll auch gehören, dass in Außenbereichen wieder Kontaktsportarten wie Fußball erlaubt sein könnten.

Voraussetzungen:

  • Besucher:innen, Gäste, Urlauber:innen müssen entweder:
    • Ein negatives Corona-Testergebnisse vorweisen,
    • Grundsätzlich geimpft sein oder
    • Von Corona Genesen sein
  • 7-Tage-Inzidenz stabil unter 100

Bis Freitag sollen die neuen Regeln konkretisiert und im Kabinett beschlossen werden. Sie sollen dann ab Montag bis zum 24. Mai gelten. Die sogenannte Bundes-Notbremse für Gegenden mit Sieben-Tage-Inzidenzen über 100 werde von der neuen Eindämmungsverordnung aber weiter unberührt bleiben. Die Landesverordnung soll damit nur in Landkreisen mit niedrigeren Inzidenzen gelten.

Hier wird die neue Landesverordnung am Wochenende veröffentlicht:

https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/

 

WANN KÖNNTE IN HALLE GELOCKERT WERDEN?

Im Gegensatz zu Verschärfungen sind bei Lockerungen nicht Tage, sondern Werktage entscheidend. Befindet sich eine Region beispielsweise in Stufe 3, kann eine Lockerung auf Stufe 2 erst erfolgen, wenn die 7-Tage-Inzidenzen an fünf Werktagen in Folge unter 165 liegen. Sonn- und Feiertage werden in dieser Zählung nicht berücksichtigt.

Beispiel: Halle befindet sich in Stufe 1 und weist folgende 7-Tage-Inzidenzen vor:

  • Donnerstag 06.05.2021: 116,9
  • Freitag 07.05.2021: <100 (Annahme)
  • Samstag 08.05.2021: <100 (Annahme)
  • Sonntag 09.05.2021: <100 (Annahme)
  • Montag 10.05.2021: <100 (Annahme)
  • Dienstag 11.05.2021: <100 (Annahme)
  • Mittwoch 12.05.2021: <100 (Annahme)

Erst am Mittwoch ist die Bedingung erfüllt, dass fünf Werktage in Folge der Grenzwert unterschritten wurde. Wichtig: Wie auch bei den Verschärfungen treten die Lockerungen erst am übernächsten Tag in Kraft - bleibt man bei dem Beispiel, wäre das am Freitag 14.05.2021 der Fall.

Hier können die an das RKI übermittelten 7-Tage-Inzidenzen von Halle nachgelesen werden:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html

 

WANN WIRD VERSCHÄRFT?

Die erste Stufe der Notbremse greift, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt – unabhängig davon, ob in diesen Zeitraum Sonn- oder Feiertage fallen. Die 7-Tage-Inzidenz – zur Erinnerung – gibt an, wie viele neue bestätigte Corona-Fälle es innerhalb von sieben Tagen in einer Region pro 100.000 Einwohner gab. 

Stufe 2 und 3 der Notbremse gelten, wenn der Inzidenzwert drei Tage hintereinander über 150 (Stufe 2) bzw. 165 (Stufe 3) liegt. Wichtig: Sind die Bedingungen für eine Stufe erreicht, treten die Maßnahmen erst am übernächsten Tag in Kraft. Welche Maßnahmen das im Einzelnen genau sind, erfahren Sie hier.

 

WIE LANGE GILT DIE BUNDESNOTBREMSE?

Die Bundesnotbremse gilt vorerst bis zum 30.06.2021.

Solange die 7-Tage-Inzidenzen über 100 liegen gelten in Halle die hier verlinkten Regelungen für das Sporttreiben.

 

WELCHE CORONA-TESTS WERDEN ANERKANNT?

Liste der Antigen-Test zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2:

https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=110:100:4416346801209:::::&tz=2:00

Liste der Antigen-Tests zur Eigenanwendung („Selbsttests) mit Sonderzulassung

https://antigentest.bfarm.de/ords/f?p=ANTIGENTESTS-AUF-SARS-COV-2:TESTS-ZUR-EIGENANWENDUNG-DURCH-LAIEN:31138843525202:::::&tz=2:00

 

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