SWH Webbanner
KategorieNews
thomas.deparade

Sportstättenmodernisierung

Zusammenfassung: 

Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus können erstmalig Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen.

Bilder: 
Bild: 
Bildunterschrift: 
Stellen Sie bis zum 30. September 2016 Ihre Anträge

In den technischen Anlagen und Gebäuden von Schulen und Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie Sportstätten1 liegen besonders hohe Potenziale zu direkter Energieeinsparung und zur nachhaltigen Reduktion von Treibhausgasemissionen. Um diese Potenziale kurzfristig zu erschließen, wird für die genannten Einrichtungen bzw. ihre Träger eine besondere Förderung für ausgewählte investive Klimaschutzmaßnahmen gewährt.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem anliegenden Merkblatt oder der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit!

Merkblatt

Mit Freunden teilen