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Bestandserhebung und Beantragung der Pauschalförderung

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Ab sofort besteht in der Vereinsverwaltungsdatenbank des LSB Sachsen-Anhalt (IVY) für alle Mitgliedsvereine bis zum 31. Dezember 2020 die Möglichkeit, die Bestandserhebung durchzuführen und an gleicher Stelle die Pauschalförderung zu beantragen. Wer also unnötigen Stress am Jahresende vermeiden möchte, kann bereits jetzt in aller Ruhe beginnen seine Mitgliederdaten zu aktualisieren. Vereinen, die Unterstützung benötigen, empfehlen wir das Online-Seminar "Schritt für Schritt zur IVY-Bestandserhebung am 28. Oktober.

Die Daten der Bestandserhebung der Sportvereine bilden die Grundlage der zentralen Mitgliederstatistik des LSB Sachsen-Anhalt, die jeweils zum Stichtag 01.01. erstellt wird. Sie sind die Grundlage für jegliche Form der Sportförderung laut Sportfördergesetz des Landes und der entsprechenden Ausführungsverordnung. Die Angaben zur Bestanderhebung gilt es daher mit äußerster Sorgfalt zu erstellen und zu prüfen.
Neben den Mitgliederzahlen gehören zur Bestandserhebung des Vereins auch die Prüfung und Aktualisierung der Stammdaten des Vereins und der Angaben zu den Vereinsvorständen sowie die Prüfung der Gültigkeit von Lizenzen für Übungsleiter, Vereinsmanager und Jugendleiter. Darüber hinaus ist es für die Pauschalförderung wichtig, den Freistellungsbescheid des Vereins zu prüfen sowie das Vorhandenseins notwendiger Dokumente, wie z.B. den gültigen Übungsleitervertrag oder den unterzeichneten Ehrenkodex zu kontrollieren.

Für Rückfragen zur Bestandserhebung wenden Sie sich bitte an die LSB-Kolleginnen:

Antje Wachholz
Tel.: 03 45/52 79-154
wachholz@lsb-sachsen-anhalt.de

oder

Kristin Hontzek
Tel.: 03 45/52 79-153
hontzek@lsb-sachsen-anhalt.de

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