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Projektideen sind gefragt

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Erstmalig wird es der kreisfreien Stadt Halle (Saale) ermöglicht, am EU-Förderprogramm LEADER/CLLD des Landes Sachsen-Anhalt teilzunehmen.
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Abgrenzung des Fördergebietes der LAG Halle (Saale)

Aufruf zur Beteiligung an der LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 - 2027 in der Stadt Halle (Saale)

Erstmalig wird es der kreisfreien Stadt Halle (Saale) ermöglicht, am EU-Förderprogramm LEADER/CLLD des Landes Sachsen-Anhalt teilzunehmen.

LEADER steht für Liaison Entre Actions de Développement de l`Èconomie Rurale, CCLD steht für community-led local development und ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kommission. Das Förderprogramm unterstützt lokale Akteurinnen und Akteure bei der Entwicklung und Umsetzung von Projekten. Antrags- und förderberechtigt sind z. B. Projektträger, Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, Verbände, Vereine und Privatpersonen. Bei privaten Vorhaben muss ein öffentliches Interesse an der Förderung vorliegen.

Für die neue LEADER-Förderperiode 2021 bis 2027 in Sachsen-Anhalt erfolgte der Wettbewerbsaufruf am 01. November 2021. Der Wettbewerbsaufruf und zahlreiche weitere Informationen rund um LEADER sind unter dem LINK https://leader.sachsen-anhalt.de im Internet abrufbar.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22.12.2021 beschlossen, dass sich die Stadt Halle (Saale) für die Förderperiode 2021 bis 2027 um die Teilnahme am EU-Förderprogramm LEADER/CLLD bewirbt. Das LEADER-Programm eröffnet die Möglichkeit, auch außerhalb der traditionellen Städtebaufördergebiete durch Infrastrukturmaßnahmen und Beteiligungsformate positive Entwicklungen in anderen Stadtgebieten anzustoßen. In diesem Zusammenhang wurde als Fördergebiet das Stadtterritorium außerhalb städtebaulicher Fördergebiete festgelegt. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Plan (Anlage 1) ersichtlich.

 

Dabei können Mittel aus folgenden drei Förderfonds der EU in Anspruch genommen werden:

  • ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) mit einer Förderquote von bis zu 80 %,
  • ESF (Europäischer Sozialfonds) mit einer Förderquote von bis zu 95 %,
  • EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) mit einer Förderquote von bis zu 80 %.

Insbesondere nachstehende Zielrichtungen und Handlungsfelder aus dem Wettbewerbsaufruf sollen sowohl als Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie als auch in Folge bei der Umsetzung der zu beantragenden Maßnahmen und Projekte Berücksichtigung finden:

  • Entwicklungsmaßnahmen in den städtischen Randlagen zur Verbesserung der Daseinsvorsorge der dort lebenden Bevölkerung und zur Aufwertung der städtebaulichen Situation sowie zur besseren Integration dieser Räume in den gesamtstädtischen Kontext und in die Stadt-Umland-Region
  • Inwertsetzung und Entwicklung des kulturellen und des natürlichen Erbes sowie der touristischen Infrastruktur.
  • Förderung sozialer und kultureller Innovationen sowie sozialer Unternehmen, um sozialen Bedürfnissen durch die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen für Projekte, Dienstleistungen und Modelle zu begegnen, die gleichzeitig einen sozialen Bedarf decken und neue soziale Beziehungen oder Kooperationen schaffen.

 

Derzeit wird für die Stadt Halle (Saale) eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) geschrieben, die bis zum 01.08.2022 beim Landesverwaltungsamt einzureichen ist.

Sie stellt den Auftakt für die neue LEADER/CLLD-Förderperiode 2021 bis 2027 dar und ist die Grundlage für die nachfolgende Phase der Projektbeantragungen und Projektumsetzungen.

 

Für die Erstellung der LES wird Ihre Mitarbeit benötigt! Wenn Sie bereits Projektideen oder konkrete Projekte haben, können Sie diese für die neue Förderperiode und für die Aufnahme in die Projektliste der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) für die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Halle/Saale einreichen.

Dazu füllen Sie bitte ein Projektideenblatt möglichst vollständig aus, unterschreiben es und senden es bitte bis spätestens zum 20. Mai 2022 an die unten angegebenen Kontaktdaten.

Das Projektideenblatt können Sie als Download unter dem LINK http://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/EU-Foerderprogramm-L-10796/index.aspx aufrufen oder Sie wenden sich an die weiter unten angegebene Kontaktadresse.

 

Aktuell wird die Prozesskoordinierung durch die Stadt Halle (Saale), Abteilung Stadtentwicklung und Freiraumplanung vorgenommen.

Folgende Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner stehen Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung:

 

Stadt Halle (Saale)

Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt

Abteilung Stadtentwicklung und Freiraumplanung

Neustädter Passage 18

06122 Halle (Saale)

 

Herr Karsten Golnik (Tel.: 0345-2216253; E-Mail: karsten.golnik@halle.de)

Dr. Wolfgang Besch-Frotscher (Tel.: 0345-2216255; E-Mail: wolfgang.besch-frotscher@halle.de)

Wenn Sie also Interesse und Ideen haben, dann melden Sie sich.

 

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und Mitwirkung.

 

 

Projektideenblatt

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