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Förderung sportlicher Projekte bis 31. August beantragen; Hotline für LSB4Sports

Zusammenfassung: 

Der Landessportbund e.V. informiert auf seiner Website über Antragsfristen für Förderungen und eine Hotline zum neuen Datenverwaltungssystem.

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Förderung sportlicher Projekte 2025 jetzt beantragen (bis 31. August)!

Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. //  Das Land Sachsen-Anhalt gewährt gemäß § 7 des Sportfördergesetzes Sachsen-Anhalt Maßnahmen zur Förderung von sportlichen Projekten. Hierbei werden insbesondere sportliche Projekte unterstützt, die außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebes umgesetzt werden. Sportvereine, Landesfachverbände, Kreis- und Stadtsportbünde und der Landessportbund selbst können dabei einen Antrag auf Förderung stellen. Diese Anträge müssen bis zum 31. August im Landessportbund Sachsen-Anhalt und bis zum 30. September beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.

Vielfältige Projekte und innovative Ideen, die den Sport im Land nachhaltig und attraktiv für alle Menschen erlebbar gestalten und zum Mitmachen anregen, können durch die Projektrichtlinie des Landes gefördert werden. Grundlage für diese Antragstellung ist die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich" vom 28.09.2020. Bewilligungsbehörde für die Projektförderung ist das Landesverwaltungsamt (LVwA).

Geförderte Maßnahmen können z. B. sein:

  • Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport,
  • Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport,
  • Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport,
  • Zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention sowie
  • besondere Sportangebote.

Ihr habt eine herausragende und interessante Idee für ein Projekt, die das gemeinsame und sinnstiftende Miteinander im Sport hervorhebt, verbindet und damit aktiv die Sportfamilie stärkt. Dann stellt einen Antrag. Die vollständigen Projektantragsunterlagen sind bis zum 31. August an den LSB Sachsen-Anhalt (in Kopie) und bis zum 30. September an das Landesverwaltungsamt (im Original) einzureichen.

Rückfragen zur Antragstellung sind zu richten an:
Ines Schull
Tel: 0345 5279-122 oder
Mail: schull(at)lsb-sachsen-anhalt.de

Alle Informationen und Antragsformulare findet Ihr hier:
https://www.lsb-sachsen-anhalt.de/foerderung/sportfoerderung/projektfoerderung-land

Die komplette Meldung gibt es auf der Website des LSB!

 

LSB4Sports: Hotline für Sportvereine ab 20. August

Landessportbund Sachsen-Anhalt e.V. // Der Landessportbund Sachsen-Anhalt hat für Fragen rund um die neue Mitgliederdatenbank LSB4Sports eine telefonische Hotline geschaltet. Ab dem 20. August 2024 können Verantwortliche für die Bearbeitung der Vereinsdaten jeweils dienstags und donnerstags zwischen 9.00 und 17.30 Uhr sowie freitags von 12.00 bis 16.00 Uhr telefonisch unter Tel.: 03 45 5279-203 ihre Fragen stellen.

„Nach drei Schulungsterminen, die alle sehr gut besucht und an denen 327 Sportvereine aus allen Landkreisen teilgenommen haben, ist die Hotline ein zusätzlicher Service für alle Vereine, die diese Termine nicht wahrnehmen konnten“, sagt der zuständige Finanzvorstand Ines Kramer. Egal, ob es Probleme mit der Registrierung oder dem Login in die neue LSB-Datenbank gibt oder es um allgemeine Fragen zur Nutzung oder der Bearbeitung von Vereins- und Mitgliederdaten in LSB4Sports geht, die Mitarbeitenden an der Hotline, die vorerst bis zum Jahresende 2024 an drei Tagen in der Woche geschaltet ist, helfen gern weiter.

Die Hotline zur Datenbank LSB4Sports lautet:

Tel.: 03 45 5279-203

Dienstags: 9.00 bis 17.30 Uhr
Donnerstags: 9.00 bis 17.30Uhr
Freitags: 12.00 bis 16.00 Uhr

 

Die komplette Meldung gibt es auf der Website des LSB!

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