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Bildung und Teilhabe - Verfahren wird einfacher!

Unterzeile: 
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben mit veränderter Antragsstellung
Zusammenfassung: 

Bezüglich der Antragstellung für Bildung und Teilhabe wurde am Mittwoch, 28.02.2024, bei einem Onlineworkshop des Jobcenters und Sozialamtes für Sportvereine verkündet, dass es Änderungen gibt, die den Vereinen und den Familien entgegenkommen sollen:

Bilder: 
Bild: 

Bildung und Teilhabe über Jobcenter:  

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kein Antrag der Eltern nötig!

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Meldung der Mitgliedschaft an das Jobcenter reicht (Erstmeldung: Formular "Leistung zur Teilhabe")

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Überweisung vom Jobcenter direkt an den Verein

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Meldung muss zum Ende der Bewilligung (siehe Verwendungszweck) nur wiederholt werden (formlos möglich). 

 

Das Formular "Bildung und Teilhabe" (Antrag der Eltern) ist nur für die Sozialamtsfälle nötig!

 

Die Unterscheidung der Fälle und weitere wichtige Informationen findet ihr in der anliegenden Übersicht. Auch das Formular zur Meldung der Mitgliedschaft und der nach wie vor für das Sozialamt benötigte Antrag der Eltern sind bei den Dokumenten zu finden.

Da ca. 80 % der betroffenen Familien vom Jobcenter verwaltet werden, könntet ihr, wenn ihr nicht wisst, ob die Kinder vom Jobcenter oder vom Sozialamt Leistungen bekommen, die Mitgliedschaften pauschal beim Jobcenter melden.
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Jobcenter die Förderung überweist. Falls nein, wird es eure Meldung an das Sozialamt weiterleiten. 

Erst wenn kein Geld vom Jobcenter an euch überwiesen wird, wäre ein Anruf beim Jobcenter oder Sozialamt nötig...

 Die Mitarbeitenden der Behörden zeigten sich sehr hilfsbereit, auch angesichts der geringen Auslastung der Förderung (nur ca. 10 % der Berechtigten Kinder und Jugendlichen). Bei Fragen ruft sie bitte an!

Übersicht über die Unterschiede zwischen Jobcenter und Sozialamt, Bestätigung des Leistungsanbieters, Antrag der Eltern (2 MB)

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