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Mit dem Sachsen-Anhalt-Plan durch stürmische Zeiten

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Der Blick des Seemannes ist nach vorn gerichtet. Unbeirrbar manövriert er sein Schiff durch sich stetig ändernde Wellenberge und -täler. Er trotzt den Kräften der Natur. Die Kommandos der Admiralität zehren an seinen Nerven. Er will auf direktem Weg zurück in den heimischen Hafen, muss seinen Kurs aber immerwieder anpassen.

Mit der heilversprechenden Seekarte "Sachsen-Anhalt-Plan 2021" soll den tapferen Matrosen*innen in den halleschen Sportvereinen eine Perspektive für den Wiedereinstieg in den geregelten Sportbetrieb gegeben werden. Vorgesehen sind mindestens vier zentrale Öffnungsschritte. Ab wann und in welcher Form finden die Bedürfnisse der ca. 45.000 Sportler*innen Beachtung in der Öffnungsstrategie des Landes Sachsen-Anhalt?

SCHRITT 1:

Die Öffnungsschritte beginnen nach einer 5-tägigen Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, soweit die weiteren, oben beschriebenen Kriterien (Auslastung des Gesundheitssystems, Art und Verbreitung von Virus-Mutationen, Verfügbarkeit und Wirkung von Impfstoffen und Schnelltests sowie der Fortschritt bei der Impfung der vulnerablen Gruppen) dem nicht entgegenstehen. Dieser erste Schritt betrifft insbesondere Bereiche, die in der Regel möglichst wenig Kontakte generieren bzw. in denen sich eine Nachverfolgung gut sicherstellen lässt. Auch soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Aspekte flossen in die Auswahlentscheidung mit ein.

  • Kinder-und Jugendsport, Breitensport, Gesundheits-und Rehabilitationssport
  • Sport ohne Kontakt nur im Außenbereich mit Hygienekonzept, keine Zuschauer, (Gruppengröße max. 5 + Betreuer, im Kinder- und Jugendsport max. 15 + Betreuer)
  • Nachwuchs-/ Leistungssport und Profisport: Schülerinnen und Schüler der Eliteschulen des Sports (EdS), Halle und Magdeburg, Sportlerinnen und Sportler im Vorbereitungstraining zur Aufnahme an die EdS sowie Berufssportler und Trainierende an Landesleistungsstützpunkten mit Hygienekonzept
  • Nachwuchs-/ Leistungssport und Profisport: Bundes-, Schülerinnen und Schüler der EdS Halle und Magdeburg, Sportlerinnen und Sportler im Vorbereitungstraining zur Aufnahme an die EdS, Berufssportler und Trainierende an Landesleistungsstützpunkten mit Hygienekonzept

SCHRITT 2:

Sobald die 7-Tage-Inzidenz im Landesdurchschnitt für 5 Tage den Wert 35 unterschritten hat und die weiteren oben beschriebenen Kriterien dem nicht entgegenstehen., ist die nächste Schwelle erreicht. Hierdurch werden unter anderem Speisegaststätten und Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen können und auch die Öffnung von Kinos und Theatern soll ab diesem Schritt wieder möglich sein.

  • Sport ohne Kontakt nun sowohl im Innen-und Außenbereich mit Hygienekonzept, (Gruppengröße max. 10 + Betreuer), Kinder- und Jugendsport (bis 18 Jahre) mit und ohne Kontakt im Innen- und Außenbereich mit Hygienekonzept
  • Öffnung von Badeanstalten, Schwimmbäder und -hallen für den Schwimmsport
  • Öffnung von Fitness- und Sportstudios, Rehabilitationssport, Yoga- und andere Präventionskurse, Indoor-Spielplätze (Hygienekonzepte etc. notwendig, einschl. begrenzter Zugangszahlen)
  • Sportveranstaltungen: Mit Hygienekonzept max. 250 Zuschauern

SCHRITT 3:

Gelingt es, nach diesen recht umfangreichen Öffnungen, die 7-Tage-Inzidenz für weitere drei Wochen unterhalb des 35er-Wertes zu halten, können weitere Lockerungen erfolgen, sofern zugleich die unter den Schritten 1 und 2 beschriebenen Kriterien nicht entgegenstehen. Ist der Schritt nicht erreichbar, weil in einem einzelnen Landkreis / einer kreisfreien Stadt oder gar in einem abgrenzbaren lokalen Bereich eine höhere Zahl an Neuinfektionen verzeichnet wurde, kann die Landesregierung den dritten Schritt früher ermöglichen, wenn in den übrigen Landesteilen die Bedingungen dafür erfüllt sind. In diesem Schritt würde die Öffnung von Bars, Prostitutionsstätten und Freizeitbädern wieder möglich sein, genauso wie Busreisen, Outdoor-Veranstaltungen mit bis zu 500 Teilnehmern.

  • Kinder-und Jugendsport, Breitensport, Gesundheits-und Rehabilitationssport: Sport mit und ohne Kontakt im Innen- und Außenbereich mit Hygienekonzept und begrenzter Zuschauerzahl, Wettkampf- und Spielbetrieb im Amateursport mit Hygienekonzept (Kontaktsport nun auch Erwachsenen möglich)
  • Nachwuchs-/ Leistungssport und Profisport: Bundes- und Landeskader, Schülerinnen und Schüler der Eliteschulen des Sports (EdS) Halle und Magdeburg, Berufssportler und Trainierende an Landesleistungsstützpunkten mit Hygienekonzept und begrenzter Zuschauerzahl
  • Sportveranstaltungen: Mit Hygienekonzept max. 250 Innen und max. 500 Außen / Max. Teilnehmerzahl: Indoor: 250 (Ausweitung auf 500 bei Inzidenz < 15) Outdoor: 500 (Ausweitung auf 1.000 bei Inzidenz < 15) / Ausnahmegenehmigungen nach Zustimmung durch das zuständige Fachressort sowie Gesundheitsministeriums möglich)

SCHRITT 4:

Nach weiteren drei Wochen ohne ein Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35, sollen weitere Öffnungen folgen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um eine Rückkehr zum Status im Oktober 2020 – kurz bevor auch Sachsen-Anhalt in den Teil-Lockdown getreten ist. Auch hierfür dürfen die weiteren oben beschriebenen Kriterien dem nicht entgegenstehen.

  • Sportveranstaltungen: Mit Hygienekonzept max. 500 Zuschauer innen undmax. 1.000 außen (Zuschauerzahl gilt auch für Kultur. Größere Zuschauerzahlen für Kultur- oder Sportveranstaltungen sind mit Sondergenehmigung des jeweiligen Fachministeriums und des Gesundheitsministeriums möglich)

Um nunmehr zu bestimmen, unter welchen Umständen der jeweilige Öffnungsschritt vollzogen werden kann, werden neben der Entwicklung der Zahl der Neuinfektionen auch weitere Kriterien herangezogen (Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems, Art und Verbreitung von Virus-Mutationen, Verfügbarkeit und Wirkung von Impfstoffen und Schnelltests sowie der Fortschritt bei der Impfung der vulnerablen Gruppen). Für den eventuell notwendigen Schritt zurück gilt Entsprechendes, falls nach erfolgten Öffnungen und ursächlich dadurch bedingt die Inzidenzen wieder ansteigen. Auch hierfür war ein Reaktionsschema festzulegen, bei welchem neben der Inzidenz-Entwicklung ebenfalls die Auslastung des Gesundheitssystems und der Impffortschritt einbezogen werden sollen. Gleichzeitig können dabei jedoch auch Erkenntnisse zum jeweils beobachteten Anstieg der Inzidenz (R-Wert), zur Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung, den jeweiligen Übertragungsrisiken, zum Pandemieverlauf in der Nachbarschaft (angrenzende Landkreise anderer Bundesländer) und – wie im Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben - auch weitere soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Abwägungen einfließen. Gleichzeitig bleiben Landkreise und kreisfreie Städte mit besonders hohen Inzidenzen aufgefordert, eigenverantwortlich weitergehende Eindämmungsmaßnahmen anzuordnen, soweit es die Eindämmung der Pandemie in der betreffenden Region erforderlich macht.

Anmerkung:

Die Festlegungen der 4. Änderungsverordnung zur 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt haben bis zum 10. März 2021 Bestand. Somit bleibt den meisten Sachsen-Anhaltern bis zum 10. März 2021 nur der kontaktfreie Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Mit freundlichen Grüßen,

"The Wellermann"

Entwurf Sachsen-Anhalt-Plan 2021

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