Mitgliederinformation zur Beitragszahlung
Liebe Vereinsmitglieder
Das neue Jahr hat begonnen und es werden die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2021 fällig.
Durch die aktuelle Lage der Corona-Pandemie und der Tatsache, das wir zur Zeit keine
Möglichkeit haben dem Freizeitsport nachzugehen, entstehen Fragen hinsichtlich auf
Reduzierung des Mitgliedsbeitrages und des Sonderkündigungsrechtes.
Auf diese Rechtsfragen wurde den Vereinen vom Stadtsportbund Halle folgende Mitteilung gegeben.
Mitglieder haben in diesem Zusammenhang keinen Anspruch auf Erstattung des Beitrages.
Ebenso entsteht aus dieser Situation auch kein Sonderkündigungsrecht. In der Regel ist der
Mitgliedsbeitrag nicht an konkrete Sportnutzungen gebunden, sondern ist, wie der Name sagt,
ein Beitrag für die Mitgliedschaft. Als Mitglied ist man kein Kunde, sondern ein Teil des Vereins.
Die Kosten laufen ja weiter und man hat als Mitglied eine Verantwortung gegenüber dem Verein.
Der Beitrag stellt nach vereinsrechtlichen Grundsätzen kein Entgelt dar, sondern
dient dem Verein dazu, seinen Zweck zu verwirklichen.
Wir wünschen uns das Verständnis aller Mitglieder und bedanken uns
bei allen für den Zusammenhalt in dieser nicht einfachen Zeit.
Mit den besten Wünschen für Gesundheit und der Hoffnung auf eine
baldige Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Verein.
Der Vorstand