Das Rehabilitationsangebot ist eine ergänzende, verordnete Heilmaßnahme nach SGB IX, §64 und erfolgt in anerkannten, zertifizierten Sportgruppen. Eine ärztliche Verordnung stellt die Grundvoraussetzung für die Teilnahme dar. Diese Reha-Sport-Verordnung umfasst in der Regel 50 Einheiten, die innerhalb von 18 Monaten absolviert werden müssen.
Euer Weg zum Rehasport:
1. Geht mit eurem Anliegen zum Haus- oder Facharzt. Dieser verordnet euch den Rehabilitationssport.
2. Lasst diese Verordnung durch eure gesetzliche Krankenkasse genehmigen.