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Neue Verordnung des Landes

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In Sachen-Anhalt gilt aktuell die fünfte Eindämmungsverordnung. In dieser sind wichtige Neuerungen und Regelungen zu finden die den Sport betreffen.

 „Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern, wird untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • 1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
  • 2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
  • 3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
  • 4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt…“

Die Stadt Halle beschloss weiterhin, dass alle Vereine, die Sport veranstalten wollen, ein Schutzkonzept erstellen müssen, welches von der Stadt genehmigt werden muss. Dies gilt unabhängig davon, wo der Sport stattfinden soll (öffentlichen Grünfläche, städtischen, privaten oder vereinseigenen Anlage …). 

Die komplette Verordnung kann hier nachgelesen werden. Weitere Informationen sind auf den Seiten des DOSB zu finden.

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