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thomas.deparade

„Lockdown Light“

Unterzeile: 
Sport muss in den Winterschlaf
Zusammenfassung: 

Am gestrigen Mittwoch trafen die Ministerpräsidenten der Länder einstimmige Beschlüsse, um das Infektionsgeschehen besser eindämmen zu können. Für heute wird ein Kabinetsbeschluss erwartet, der Aussagen zur Umsetzung dieser Bundes-Beschlüsse in Sachsen-Anhalt trifft. Bereits ab Samstag ist der Amateursport in Halle von den geplanten Schutzmaßnahmen betroffen.

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Trotz der Maßnahmen, die Bund und Länder vor zwei Wochen vereinbart haben, steigt die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) inzwischen in nahezu allen Regionen Deutschlands mit exponentieller Dynamik an. Dies hat dazu geführt, dass bereits in zahlreichen Gesundheitsämtern eine vollständige Kontaktnachverfolgung nicht mehr gewährleistet werden kann, was wiederum zu einer beschleunigten Ausbreitung des Virus beiträgt.

Bund und Länder streben an, zügig die Infektionsdynamik zu unterbrechen, damit einerseits Schulen und Kindergärten verlässlich geöffnet bleiben können und andererseits in der Weihnachtszeit keine  weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich sind.

Ab dem 2. November treten deutschlandweit die im Folgenden dargelegten zusätzlichen Maßnahmen in Kraft. Die Maßnahmen werden bis Ende November befristet.

 

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgende Beschlüsse mit unmittelbarer Auswirkung auf den Sport:

5. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören ...

Theater, Opern, Konzerthäuser, und ähnliche Einrichtungen,

Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen,

Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,

der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eignen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen,

Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen,

Fitessstudios und ähnliche Einrichtungen.

6.  Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

 

Sachsen-Anhalt wird hierzu voraussichtlich am 30. Oktober eine neue oder aktualisierte Eindämmungsverordnung (hat Gesetzeskraft) veröffentlichen, die ab dem 2. November zur Anwendung kommen soll. In der Stadtverwaltung von Halle herrscht Konsens darüber, dass die Beschlüsse der Ministerpräsidenten*innen bereits vor Inkrafttreten der Landesverordnung umgesetzt werden sollen. Deshalb wird es ab Samstag keinen Amateursport in der Händelstadt geben. Davon ist der Sportbetrieb auf Anlagen unter städtischer Verwaltung genauso betroffen wie der auf Vereinssportanlagen und privaten Anlagen.

 

Untersagung Sportbetrieb Stadt Halle vom 29.10.2020

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