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Starkes Signal!

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Gemeinnützigkeitsreform bringt Steuervorteile für Ehrenamtler*innen und Übungsleiter*innen
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Die lang erwartete Reform des Gemeinnützigkeitsrechts hat am 16. Dezember 2020 im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 sowohl den Bundestag als auch am 18. Dezember 2020 den Bundesrat passiert.

Folgende Regelungen wurden u.a. in der Gemeinnützigkeitsreform beschlossen:

  • Anhebung der Übungsleiterpauschale von bislang 2.400€ jährlich auf 3.000€
     
  • Anhebung der Ehrenamtpauschale wird von 720€ auf 840€
     
  • Anhebung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis von 200€ auf 300€. Bis zu diesem Betrag müssen keine gesonderten
    Spendebescheinigungen ausgestellt werden. Der Kontoauszug reicht als Nachweis aus.
     
  • Erleichterungen für gemeinnützige Einrichtungen bei der zeitnahen Mittelverwendung, wenn die jährliche Einnahmen unter 45.000€ liegen;
    (Kleinere Vereine werden durch die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen unter 45.000€ entlastet. Dadurch
    können uneingeschränkt Rücklagen für Projekte gebildet werden.)

Die komplette Gemeinnützigkeitsreform liegt zum Nachlesen im Anhang als PDF vor.

Gemeinnützigkeitsreform

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