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Geld für Projekte im sportlichen Bereich

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Im Rahmen der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im sportlichen Bereich" fördert das Land Sachsen-Anhalt jährlich sportliche Projekte. Falls ihr für das Jahr 2023 einen Antrag stellen wollt, könnt ihr dies noch bis zum 31.08. tun.

Folgende Maßnahmen außerhalb des regulären Trainings- und Wettkampfbetriebs sind dabei förderfähig:

  • Projekte zur Stärkung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kinder- und Jugendsport
  • Projekte zur Verbesserung des Angebotes im Breiten- und Leistungssport sowie im Gesundheits-, Behinderten- und Rehabilitationssport
  • Projekte zur Förderung von Mädchen und Frauen im Sport
  • zielgruppenspezifische Angebote, insbesondere zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie im Bereich der Gewalt- und Drogenprävention
  • besondere Sportveranstaltungen

Bis zum 31.08.2022 sind die vollständigen Antragsunterlagen in Form von Kopien beim LSB Sachsen-Anhalt vorzulegen. Die vollständigen Antragsunterlagen im Original sind bis zum 30.09. beim Landesverwaltungsamt einzureichen.

Folgende Unterlagen sind dafür notwendig:

  1. Vollständig ausgefüllter und rechtsverbindlich unterzeichneter Antrag
  2. Projektbeschreibung (sind dem Antragsformular beizufügen):
  • eine ausführliche Projektbeschreibung (eigene Gestaltung) und
  • eine Kurzübersicht
  1. Aktuelle Satzung
  2. Auszug aus dem Vereinsregister
  3. Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit (aktueller Bescheid des Finanzamtes über die Freistellung von der Körperschaftssteuer)

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen sind hier im Downloadbereich zu finden.

Ansprechpartnerin:
Anke Theilemann (Sachbearbeiterin Breitensport/Projekte)
Tel.: 0345/5279-122
E-Mail: theilemann@lsb-sachsen-anhalt.de

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