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Landespräventionspreis 2020

Zusammenfassung: 

Quelle: Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt

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Wofür wird der Landespräventionspreis verliehen?

Der Landespräventionspreis wird ausgelobt, um besonders herausragende präventive Projekte und Initiativen in Sachsen-Anhalt zu ehren und landesweit vorzustellen. So soll das präventive Engagement sichtbar gemacht werden und insbesondere kreative und nachhaltig angelegte Konzepte, die sich auch an anderen Standorten implementieren lassen, unterstützt werden.

Wie hoch ist das Preisgeld?

Der Landespräventionspreis ist mit insgesamt 3.500,00 Euro dotiert. Die Preisträger*innen der ersten drei Plätze erhalten folgende Preisgelder: 1. Platz: 2.000,00 Euro, 2. Platz: 1.000,00 Euro, 3. Platz:    500,00 Euro.

Wie lautet das diesjährige Wettbewerbsthema?

Der Wettbewerb widmet sich in diesem Jahr den vielen kleinen und großen Projekten in den Städten und Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt, um Kriminalität unmittelbar dort zu verhindern, wo sie entsteht: vor Ort!
Menschen messen ihre Lebensqualität maßgeblich daran, wie sie ihr unmittelbares Lebensumfeld, vor allem ihren eigenen Wohnort erleben. Dafür spielt das eigene Sicherheitsempfinden eine genauso große Rolle, wie eine gute Integration in die Gemeinschaft. Erlebte Kriminalität und die Furcht, selbst Opfer einer Straftat zu werden, wirken sich negativ auf das Sicherheitsgefühl aus. Aber auch Formen von Vermüllung, Vandalismus oder Verwahrlosung in öffentlichen Räumen können bereits verunsichernd wirken. Lokale Projekte spielen dafür eine große präventive Rolle.

Welche Projekte kommen in Frage?

Gesucht werden laufende oder abgeschlossene (nicht länger als zwei Jahre) Projekte und Initiativen in Sachsen-Anhalt, die dazu beitragen,

  • Kriminalität in verschiedensten Deliktsbereichen (z. B. Gewalt-, Jugend-, Drogen-, Eigentums- oder politisch motivierte Kriminalität u. a.) zu verhindern,
  • Kriminalitätsfurcht zu reduzieren,
  • Opfer von Straftaten unterstützen, um eine erneute Opferwerdung zu vermeiden oder deren Folgen zu minimieren,
  • Integration, Gemeinschaftsgefühl und Zivilcourage zu fördern und
  • städtebauliche Maßnahmen umzusetzen.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Vereine, Verbände, Institutionen, Einrichtungen, Gremien, Gruppen, private Träger oder Einzelpersonen, die in Sachsen-Anhalt auf kommunaler Ebene, also vor Ort, präventiv tätig sind.
Mitglieder des Landespräventionsrates, Städte, Gemeinden sowie die Polizei Sachsen-Anhalts dürfen am Wettbewerb teilnehmen, wenn sie nicht alleinige Projektträger sind, sondern mit mindestens einem der zuvor genannten zulässigen Bewerber zusammenarbeiten.

Wie kann man sich bewerben?

Für eine Teilnahme am Wettbewerb ist das dafür vorgesehene Bewerbungsformular zu verwenden und mit den geforderten Projektunterlagen an den Landespräventionsrat zu senden:

  • per Post:    Landespräventionsrat Sachsen-Anhalt
                      c/o Ministerium für Inneres und Sport
                      des Landes Sachsen-Anhalt
                      Halberstädter Str. 2/am "Platz des 17. Juni"
                      39112 Magdeburg
     
  • per E-Mail: landespraeventionsrat(at)mi.sachsen-anhalt.de

Wann endet die Bewerbungsfrist?

Einsendeschluss ist der 15. Juli 2020. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. der E-Mail. Eine Eingangsbestätigung wird übersandt.

Wer gehört zur Jury?

Über die Preisträger*innen des Wettbewerbs entscheidet eine interdisziplinäre Jury, welche aus Vertreter*innen des Landespräventionsrates besteht. Die Auswahl erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Wie erfährt man, wer zu den Preisträger*innen gehört?

Alle Preisträger*innen werden schriftlich benachrichtigt.

Wann findet die Preisverleihung statt?

Der Landespräventionspreis wird am 4. November 2020 in Magdeburg, im Rahmen des diesjährigen Landespräventionstages vergeben.

Wer hilft bei Fragen weiter?

Geschäfftsstelle des Landespräventionsrates: Frau Daniela Anderson Tel.: 0391 - 567 5257, Frau Janine Feil Tel.: 0391 - 567 5367, E-Mail: landespraeventionsrat(at)mi.sachsen-anhalt.de

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