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Corona-Hilfe vom Bund

Unterzeile: 
"Novemberhilfe" und "Überbrückungshilfe 2" für Sportvereine
Zusammenfassung: 

Die erneute vorübergehende Schließung einzelner Branchen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland trifft viele Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen hart. Um sie schnell und wirksam zu unterstützen, ergänzt die Bundesregierung die bestehenden Hilfsprogramme durch zusätzliche außerordentliche Wirtschaftshilfen.

Sprechen sie unbedingt mit ihrem/ihrer Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in, vereidigte Buchprüfer*in oder Rechtsanwält*in!

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NOVEMBERHILFE - ANTRÄGE KÖNNEN VORAUSSICHTLICH AB 25.11.2020 GESTELLT WERDEN

Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt. Die Novemberhilfe mit einem Umfang von mehr als 10 Mrd. Euro  bietet eine zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Damit das Geld schnell bei den Betroffenen ankommt, werden Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.).

  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

  5. Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Welche Sportvereine sind antragsberechtigt für die Novemberhilfe?

Ein gemeinnütziger Sportverein kann ebenso Hilfen erhalten wie ein kommerzieller Restaurantbetreiber. Wichtig ist, dass das Unternehmen oder die Einrichtung am Markt tätig ist und Umsätze erwirtschaftet. Wenn solche öffentlichen Unternehmen von der Schließungsanordnung betroffen sind, wie zum Beispiel öffentliche Schwimmbäder oder kommunale Sportanlagen, dann können auch diese Unternehmen entsprechend der Regeln von der Novemberhilfe profitieren.

Wie hoch sind die gezahlten Zuschüsse?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt.

Werden vergleichbare staatliche Leistungen für den Förderzeitraum angerechnet?

Ja, andere gleichartige Leistungen, wie z. B. die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Das gilt auch für Landesprogramme mit gleichem Förderzeitraum. Dies ist eine Vorgabe des EU-Beihilferechts. Reine Liquiditätshilfen, wie zum Beispiel rückzahlbare KfW-Kredite, werden nicht angerechnet.

Wie werden die Novemberhilfen beantragt?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Diese Form der Beantragung soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig soll sie aber auch möglichst einfach sein.

Ab wann können die Novemberhilfen beantragt werden?

Derzeit erfolgt die nötige Programmierung des Antragsformulars durch den IT-Dienstleister des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Abschläge sollen noch im November ausgezahlt werden.

ÜBERBRÜCKUNGSHILFE 2 - ANTRAGSFRIST ENDET AM 31.12.2020

Wir sind mittendrin im zweiten Lockdown. Viele Unternehmer, Selbstständige und Organisationen befinden sich seit Monaten in einer finanziellen Krise, da Aufträge zurückgehen oder Verbote die Arbeit gänzlich untersagen. Neben den geplanten Entschädigungen soll die Überbrückungshilfe 2 die Umsatzeinbußen der Betroffenen etwas mildern.

Wie bereits im Frühjahr können diese Hilfen beantragt werden, um die Fixkosten während des Lockdowns teilweise zu decken. Jedoch ist der Prozess etwas komplizierter. Hierbei muss im Regelfall ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer engagiert werden, der den Antrag im Namen des Antragstellers übermittelt. Diese dritte Person übernimmt außerdem die genaue Prüfung des Umsatzrückgangs und der Fixkosten und ermittelt die Höhe der damit verbundenen Hilfszahlung.

Diese Kriterien zählen für den Antrag zur Überbrückungshilfe 2

Mindestens eine der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:

  • Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020. Der Umsatzeinbruch muss durch den Vergleich mit den Vorjahresmonaten belegt werden.

  • Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020. Auch hier gilt der Nachweis anhand der Vorjahreszahlen.

So viel Geld gibt es bei der Überbrückungshilfe 2

Unter dem Namen Überbrückungshilfe II kann der nun angebotene neue Teil dieser Hilfe für die Monate September, Oktober, November und Dezember 2020 beantragt werden. Die Höhe der Auszahlung berechnet sich dabei wie folgt:

  • 90 % der Fixkosten bei über 70 % Umsatzeinbruch

  • 60 % der Fixkosten bei mehr als 50 % und weniger als 70 % Umsatzeinbruch

  • 40 % der Fixkosten bei mehr als 30 % und weniger als 50 % Umsatzeinbruch

Der maximale Förderungsbetrag beträgt 50.000 Euro pro Monat.

Was kostet die Beantragung der Überbrückungshilfe 2?

Glücklicherweise gehören die Kosten für einen Rechtsanwalt zu den förderfähigen Kosten der Überbrückungshilfe 2. Das heißt, bis zu 90% der Kosten werden ohnehin zusätzlich vom Staat übernommen und der Rest wird von der Überbrückungshilfe 2 selbst gedeckt. Sie müssen also kein zusätzliches Geld für die Hilfe ausgeben.

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