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Ehrung von Vereinsjubiläen vereinfacht

18.02.2013 13:05
Thomas Deparade
Der LSB ehrt Vereinsjubiläen durch Geldspenden
Der LSB ehrt auf Antrag Vereinsjubiläen durch Geldspenden wie folgt: bei 50 Jahren = 150,00 € bei 75 Jahren = 250,00 € bei 100 Jahren (und alle weiteren 50 Jahre) = 400,00 € Gemäß § 3 der Ehrungsordnung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V.stellt der Verein mindestens 2 Monate vor dem Auszeichnungstermin einen formlosen Antrag unter Beibringung entsprechender Dokumente, die die Gründung des Vereines belegen (Bsp. Originale von Gründungsdokumenten oder Kopien, Zeitungsausschnitte, Festschriften, Foto mit Vereinsfahne und Jahreszahl). Der Verein stellt den Antrag über den KSB/SSB an den LSB. Ehrungsordung des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.V. Die Mittel sind für satzungsgemäße Zwecke zu verwenden.